FAQ – TB: Häufig gestellte Fragen
An- & Abmeldungen, Zahlungen, Ermäßigungen
Wie kann ich mein Kind zur Tagesbetreuung anmelden?
Aufgrund der Einführung eines neuen System der Bildungsdirektion gibt es in diesem Schuljahr ein 2-stufiges Anmeldeverfahren. (beide Stufen sind verpflichtend durchzuführen)
Stufe: Melden Sie ihr Kind unterfolgendem Link bis zum spätestens 9. September um 20.00 an.
- Stufe: Am 10. September erfolgt der Start der zweiten Anmeldephase im Onlinetoll der Bildungsdirektion. Information dazu werden ab diesem Zeitpunkt bereitgestellt.
Kann ich mein Kind auch nach Ende der Anmeldephase noch anmelden?
Ja, sofern Platz in der Betreuungsgruppe ist.
Kann ich die Anzahl der Tage im laufenden Schuljahr erhöhen?
Ja, eine Tagesanzahlerhöhung ist ab dem nächstfolgenden Monat möglich, vorausgesetzt, es ist noch Platz in der Gruppe. Bei einer Erhöhung während eines laufenden Monats ist der dadurch erhöhte Betreuungsbeitrag bereits für diesen ganzen Monat zu leisten.
Kann ich die Anzahl der Tage im laufenden Schuljahr erniedrigen?
Regulär ist dies nur für das 2. Semester möglich und muss spätestens drei Wochen vor Ende des 1. Semesters schriftlich und unterschrieben bekanntgegeben werden. Zu einem anderen Zeitpunkt nur, wenn die Schulleitung einem Ansuchen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zustimmt (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, etc.). Stundenplanänderungen (schulisch oder außerhalb), „keine Lust“ und ähnliches gelten nicht als schwerwiegende Gründe.
Wo erhalte ich das SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT?
Sie erhalten das SEPA Formular in der 2. Anmeldephase automatisch und personalisiert im neuen Onlinesystem.
Mein Kind war schon letztes Jahr dabei. Muss ich schon wieder ein SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT ausfüllen?
Auch wenn ihr Kind schon im letzten Jahr angemeldet war, müssen Sie in diesem Schuljahr ein neues SEPA-Lastschriftmandat im Onlinesystem hochladen.
Ich melde zwei Kinder an. Warum muss ich zwei SEPA-LASTSCHRIFT-MANDATE ausfüllen?
Da jedes Kind als eigener "Gebarungsfall" behandelt wird und deshalb für jedes Kind ein eigener Einzug gemacht wird, muss es für jedes Kind ein eigenes Mandat geben.
Kann ich mein Kind vorübergehend wegen schwerer Krankheit (über vier Wochen dauernd) bzw. einem Spitalsaufenthalt abmelden?
Ja, dies zählt als Abmeldung aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Ein ärztliches Attest bzw. eine Spitalsaufenthaltsbestätigung ist der Schulleitung und der TB-Leitung vorzuweisen, bitte nehmen Sie mit der Leitung Kontakt auf. Betreuungsbeiträge entfallen aber für jenen Monat nicht, in dem bereits mindestens ein Betreuungstag angefallen ist.
Kann ich mein Kind im laufenden Schuljahr abmelden?
Regulär ist dies nur für das zweite Semester möglich und muss spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters schriftlich und unterschrieben bekanntgegeben werden. Zu einem anderen Zeitpunkt nur, wenn die Schulleitung einem Ansuchen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zustimmt (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, etc.). Stundenplanänderungen (schulisch oder außerhalb), „keine Lust“ und ähnliches gelten nicht als schwerwiegende Gründe.
Wann kann/soll ich meine Um- oder Abmeldung für das zweite Semester abgeben?
Die schriftliche Bekanntgabe kann schon vor den Weihnachtsferien an die TB-Leitung erfolgen (schriftlich und unterschrieben). Letzter Abgabetermin ist jedoch drei Wochen vor Semesterende – diese Deadline ist gesetzlich festgelegt, es gibt hier keinen Ermessensspielraum.
Muss ich mein Kind zu Schulende von der TB abmelden?
NEIN – Die Anmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr. Im nächsten Schuljahr ist wieder eine Neuanmeldung erforderlich.
Wie kann ich um eine Ermäßigung ansuchen? Das Onlinesystem der 2. Anmeldephase beinhaltet eine Möglichkeit zum Ansuchen einer Ermäßigung. Eine Ermäßigung kann prinzipiell nur für den Betreuungsbeitrag erfolgen. Die Ermäßigung ist dabei vom Familieneinkommen abhängig. Das Formular dazu ist weiterhin händisch auszufüllen. Dieses erhalten Sie von der TB-Leitung.
Unter welchen Umständen kann und darf ich im laufenden Schuljahr um Ermäßigung ansuchen?
Wenn ein Elternteil alleinverdienend, alleinerziehend, arbeitslos, verstorben, schwer krank ist oder eine prekäre Familiensituation eingetreten ist.
Kann ich auch um Ermäßigung ansuchen, wenn ich mein Kind zu einem späteren Zeitpunkt für die TB angemeldet habe?
JA – Innerhalb eines Monats nach der Anmeldung ist der Antrag in der Schule abzugeben und unverzüglich an das Schüler:innenbeihilfenreferat weiterzuleiten.
Laut Ermäßigungsbescheid habe ich keine Beiträge zu entrichten, doch es wurden Zahlungen schon geleistet. Wie bekomme ich meine Guthaben zurück?
Wenn der Verrechnungsstelle die Kontodaten vorliegen hat, wird das Guthaben umgehend von der Behörde auf Ihr Konto rückgebucht. Wurden keine Kontodaten angegeben, so wird die Behörde mittels eines Schreibens den Erziehungsberechtigten dazu auffordern die Kontodaten wie IBAN, Kontoinhaber mit Adresse umgehend mitzuteilen.
Wird eine erlangte Ermäßigung automatisch für das folgende Schuljahr übernommen?
NEIN – es ist erforderlich, jedes Jahr neuerlich einen Ermäßigungsantrag zu stellen.
Pädagogik & Didaktik
Wer betreut mein Kind am Nachmittag?
An der Stubenbastei sind hauptsächlich Lehrkräfte in der Tagesbetreuung tätig, die weniger Stunden unterrichten und dafür Betreuungsaufgaben in der Tagesbetreuung übernehmen. Dies können zufällig auch Lehrkräfte sein, die Ihr Kind im Rahmen des Regelunterrichts in einzelnen Fächern hat, es gibt jedoch kein System einer durchgehenden Betreuung durch „Stammlehrer:innen“, wie dies in ganztägigen Volksschulen oft der Fall ist. Darüber hinaus unsere Freizeitpädagogin wichtiger Teil des Bertreuungsteams.
Wer sind die „Buddies“, die manchmal am Nachmittag dabei sind?
Die Stubenbastei bietet im Rahmen der Wahlpflichtfächer der Oberstufe ein Praxisfach Pädagogik an. Die Oberstufenschüler:innen, die dieses Fach besuchen, arbeiten eine Stunde pro Woche als Buddies in der Nachmittagsbetreuung mit. Diese Praxiserfahrung wird im Wahlpflichtfach vorbereitet und begleitet. Solche Buddy-Projekte gibt es in unterschiedlichen pädagogischen Projekten, auch die Summer School im August hatte solche Buddies dabei.
Wird darauf geachtet, dass alle Hausübungen und Schulaufgaben erledigt sind?
Unser pädagogisches Prinzip ist es, die Kinder beim Selbständig Werden zu unterstützen. Dazu ist es notwendig, auch die Selbstorganisation zu trainieren. Zu diesem Zweck wird bei uns in der ersten Klasse ein Aufgabenheft eingeführt. In diese Übersichtshefte tragen sich die Kinder alle zu erledigenden Aufgaben (Hausübungen, Referate, etc.) ein mit Aufgabedatum, Aufgabe und Abgabedatum. Durch Führung dieser Hefte lernen sie, sich ihre Arbeitszeit einzuteilen, Dringlicheres zuerst zu erledigen und die Vollständigkeit ihrer Arbeit zu kontrollieren.
Werden die Hausübungen kontrolliert?
Wir arbeiten mit den Kindern in der Tagesbetreuung daran, dass sie ihre Aufgaben vollständig und zeitgerecht erledigen. Wir kontrollieren bewusst nicht die Hausübungen auf inhaltlicher Ebene, da ja die Nachbearbeitung von Hausübungen Teil des Unterrichts der LehrerInnen der Kinder ist und wir in diesen nicht eingreifen wollen. Selbstverständlich geben wir den Kindern jedoch Rückmeldungen auf ihre Hausübungen, wenn sie uns danach fragen.
Wird den Kindern bei den Hausübungen geholfen?
Wir arbeiten hier nach dem Prinzip der Hilfestellung bei Nachfrage. Wenn Kinder Fragen zu ihren Hausübungen haben oder Hilfen benötigen, so erhalten sie von uns Unterstützung. Das zugrundeliegende Ziel ist die Hinführung zur Selbständigkeit.
Reicht eine Lernstunde am Tag für die Hausübungen aus?
Im Allgemeinen ist die reguläre Lernzeit ausreichend für das Erledigen von Hausübungen. In Einzelfällen kommt es jedoch immer vor, dass Kinder sich in einzelnen Fächern schwer tun und mehr Arbeitszeit benötigen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das Kind auch einen Teil der Freizeit nutzt, um seine Aufgaben fertigzustellen.
Wieso höre ich von Lehrer:innen, dass meinem Kind Hausübungen fehlen?
Die ehrliche Antwort: Es gibt Kinder, die ein großes Geschick darin entwickeln, Arbeit zu vermeiden und diese Arbeitsvermeidung gekonnt zu verbergen. In solchen Fällen sind wir auch auf Rückmeldungen von Elternseite angewiesen, damit wir wissen, dass ein Kind mehr aktive Aufmerksamkeit durch die BetreuerInnen benötigt, um die Fertigstellung der Hausübungen sicherzustellen.
Darf mein Kind mit dem Handy spielen?
Nein. Ausführlicher: Es kann durchaus sein, dass ein:e Betreuer:in in einer Einheit ein Lernspiel nutzt, die Kinder etwas recherchieren lässt, etc. Dies findet dann in der Gruppe und mit einem pädagogischen Ziel statt. Freies Zocken, Surfen, Chatten ist jedoch lt. Hausordnung untersagt.
Darf mein Kind mit dem Handy Musik hören?
Nicht generell. Es kann jedoch sein, dass ein:e Betreuer:in für eine Einheit das Musikhören mit Kopfhörern gestattet, z.B. als Begleitung, während die Kinder zeichnen, oder ähnliches.
Warum gibt es so wenig Bewegungsangebote für mein Kind?
Wir versuchen, so viel wie möglich an Angebot zu schaffen. Es ist jedoch leider so, dass wir weder über einen Innenhof noch ausreichende Indoor-Sportbereiche verfügen. Wir bemühen uns darum, die vorhandenen Ressourcen (Gymnastikraum, Schulvorplatz, Stadtpark) zu nutzen und damit Möglichkeiten anzubieten.
Warum gibt es nicht in allen Freizeitstunden ein Freizeitprogramm?
Ständige „Bespaßung“ stellt auch eine Überforderung für viele Kinder dar. Die Freizeiten ohne Programm sollen dazu dienen, dass Kinder unterschiedlichen Aktivitäten nachgehen können: Manche wollen vielleicht lesen, andere plaudern und relaxen, andere spielen.
Wieso darf mein Kind nicht mit mir telefonieren/chatten/texten?
Laut Hausordnung des GRG1 dürfen SchülerInnen der 1. und 2. Klassen das Handy während der Schulzeit (dazu zählt auch die Tagesbetreuung) gar nicht verwenden, sofern es nicht im Zuge des Unterrichts geplant geschieht, SchülerInnen der 3. und 4. Klassen nur eingeschränkt. Demzufolge müssen die Kinder vor der Benutzung des Handys nachfragen und eine diesbezügliche Genehmigung einholen. Wir bitten Sie daher auch, dass Sie nicht aktiv Ihr Kind in der Tagesbetreuung kontaktieren, weil Sie dadurch Ihr Kind in eine schwierige Situation bringen – einerseits will es mit Ihnen kommunizieren, andererseits bricht es dadurch die Hausordnung, was von Lehrkräften auch geahndet wird.
Organisation: Entschuldigungen, Abholungen, Essen, etc.
Muss ich mein Kind am Ende der Tagesbetreuung abholen?
Nein. Am Ende der Tagesbetreuung wird Ihr Kind einfach von der Schule entlassen, so wie es auch ohne Tagesbetreuung nach Ende seiner letzten Unterrichtsstunde entlassen werden würde. Wir gehen bei Kindern in diesem Alter davon aus, dass sie im Regelfall den Heimweg alleine antreten.
Muss ich mein Kind entschuldigen, wenn es nicht in die Tagesbetreuung kommt?
Wenn Ihr Kind an einem Tag lediglich nicht in die Tagesbetreuung kommt, schrieben Sie bitte eine Mail an: entschuldigung.tb@stubenbastei.at bevor die Tagesbetreuung Ihres Kindes beginnt.
Sollte Ihr Kind jedoch bereits den ganzen Tag nicht in die Schule kommen (z.B. weil es krank ist), so müssen Sie es nicht zusätzlich von der Tagesbetreuung entschuldigen.
Was muss ich tun, wenn mein Kind früher gehen muss?
Schreiben Sie bitte eine Mail an: entschuldigung.tb@stubenbastei.at
Was kann ich tun, wenn mein Kind an einem Wochentag immer früher gehen muss?
Falls ihr Kind an einem bestimmten Wochentag regelmäßig früher die Tagesbetreuung verlässt, (weil es z.B. externe Kurse/einen Sportverein/etc. besucht), so geben Sie uns dies bitte per Mail bekannt, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind an diesem Wochentag IMMER um diese Uhrzeit entlassen werden soll. Dies vermerken wir dann in den Anwesenheitslisten.
Kann ich mein Kind ohne vorherige Bekanntgabe früher von der Schule abholen?
Ja. Geben Sie in diesem Fall bitte unbedingt den Betreuer:innen Bescheid, dass Sie ihr Kind abholen, bevor Sie mit ihm die Schule verlassen. Anderenfalls wüssten wir nicht, warum es auf einmal nicht mehr da ist und müssten es suchen und die Kontaktperson laut Anmeldeformular über die Abgängigkeit informieren.
Kann ich meinem Kind eine Entschuldigung geben, wonach es gehen kann, wann es möchte?
NEIN. Bei schulpflichtigen Kindern ist eine solche Form der Eigenberechtigung rechtlich ausgeschlossen. Die Uhrzeit, zu der die Aufsicht und somit Verantwortung für das Kind wieder von der Schule auf Sie als Eltern übergeht, muss klar geregelt und zwischen Erziehungsberechtigten und Schule vereinbart sein.
Kann ich die Wochentage wechseln, an denen mein Kind in die Tagesbetreuung geht?
Prinzipiell ja, sofern am gewünschten Tag noch Platz in der Betreuungsgruppe ist. Allerdings kann nicht ständig / von Woche zu Woche gewechselt werden. Sollten Sie die Wochentage wechseln wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der TB-Leitung auf.
Kann ich mein Kind ausnahmsweise an einem zusätzlichen Tag in die Betreuung schicken?
Nein. An einem Tag, an dem Ihr Kind nicht zur Tagesbetreuung angemeldet ist, darf es diese auch nicht besuchen, dies ist rechtlich ausgeschlossen.
Wie kann ich ein Mittagessen für mein Kind bestellen?
Schauen Sie dafür bitte in den entsprechenden Elternbrief auf unserer Webseite im Bereich Tagesbetreuung, oder direkt auf die Webseite der Kantine: coolisstgesund.at
Wieso stimmt bei der Essensbestellung etwas nicht?
Hier ersuchen wir Sie, direkt mit der Kantine (coolisstgesund.at) Kontakt aufzunehmen. Die Organisation der Essensbestellungen sowie deren Bezahlung läuft direkt zwischen Ihnen und der Kantine, wir als Schule haben hier keinerlei Einblick in die/Zugang zu den Daten.
Mein Kind hat vergessen ein Mittagessen zu bestellen, was sollen wir tun?
Bestellungen sind immer bis Donnerstag 08.00 früh für die Folgewoche möglich. Für die Zeit bis dahin kann Ihr Kind sich kleine Speisen am Buffet kaufen bzw. mehr Jause von daheim mitbringen.